Rückerstattung Sicherheitskurse

Die Kurse « Hebebühnen- und Staplerschulung » werden den Personen welche den Berufsbeitrag zahlen, von den Paritätischen Berufskommissionnen, zurückerstattet. Jedoch nur für die Branchen welche dies anbieten und Kursdaten welche vom Bureau des Métiers ausgeschrieben sind.
 



> Wer kann eine Rückerstattung  beantragen?
Der Teilnehmer muss den Berufsbeitrag zahlen. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, einen Beitrag zu den Kosten für die Anwendung des Gesamtarbeitsvertrags seines Berufs zu leisten. Der Berufsbeitrag wird prozentual vom AHV-Lohn des Mitarbeiters abgezogen. Technisches und administratives Personal unterliegt nicht diesem Abzug und kann somit auch keine Rückerstattung beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Jennifer Locher. 


> Wann kann eine Rückerstattung der Kurse beantragt werden?
Die Rückerstattung der Sicherheitskurse erfolgen nach Kursende mittels des untenstehenden Formulars oder per E-Mail an: tfc@bureaudesmetiers.chDie Rechnung der Schulung muss im Voraus bezahlt worden sein.

Es müssen folgende Dokumente beigelegt werden: 

  • Kopie der Originalrechnung
  • Kopie der Kursbestätigung des Teilnehmers
  • Zahlungsbestätigung der Schulung
  • Bankangaben für die Rückerstattung


> An wen wird die Rückerstattung erfolgen?
Die Rückerstattung erfolgt jeweils an die Rechnungsadresse. Ob dies über die Firma oder den Teilnehmer läuft hängt von davon ab ob bei der Anmeldung für die Einladung «Firma» oder «Teilnehmer» angekreuzt wurde.


> Bis wann muss der Antrag erfolgen? 
Der Antrag zur Rückerstattung muss bis am 30. November des jeweiligen Kursjahres beim Sekretariat eingehen. Die Anträge werden bis zum 20. jedes Monats bearbeitet und die Zahlungen erfolgen jeweils ende Monat. 


Für weitere Fragen steht Ihnen Jennifer Locher zur Verfügung:
027/ 327 51 20
tfc@bureaudesmetiers.ch